Um dem Gesetz Genüge zu tun, finden Sie hier die Rahmenbedingungen für unsere gemeinsamen Kurse, Seminare und Anwendungen. Mir ist ein persönlicher, fair gestalteter Umgang miteinander stets am wichtigsten!
1. Anmeldung & Miteinander
Anmeldungen für Kurse, Seminare und Einzelsitzungen können ganz unkompliziert telefonisch, per Signal oder per E-Mail erfolgen. Da die Plätze in meinem geschützten Rahmen in Kuffern bewusst überschaubar gehalten werden, freue ich mich über eine rechtzeitige Anmeldung.
2. Bezahlung
Der Ausgleich für Kurse oder Sitzungen erfolgt ganz einfach bar vor Ort oder bequem per Banküberweisung bei oder vor Kurs- bzw. Anwendungsbeginn.
3. Stornoregelung & Herzens-Kulanz
Das Leben hält manchmal kurzfristige Überraschungen bereit. Sollten Sie an einem gebuchten Termin einmal nicht teilnehmen können, geben Sie mir einfach so früh wie möglich Bescheid:
- Bei einer Absage bis 3 Tage vor Kurs- oder Seminarbeginn entstehen selbstverständlich keinerlei Kosten für Sie.
- Bei sehr kurzfristigen Absagen erlaube ich mir, einen üblichen Stornosatz (bis zu 50 % bzw. bei Nichterscheinen den vollen Betrag) zu verrechnen, sofern der Platz nicht mehr vergeben werden kann.
- Bei besonderen Umständen (wie unvorhersehbaren Ereignissen) sage ich Ihnen selbstverständlich ein partnerschaftliches Entgegenkommen zu – hier finden wir gewiss eine gütliche Lösung.
4. Absage seitens der Praxis
Sollte eine Veranstaltung meinerseits (z. B. durch Krankheit) verschoben oder abgesagt werden müssen, erstatte ich Ihnen bereits getätigte Zahlungen selbstverständlich umgehend und in voller Höhe zurück.
5. Rechtlicher Hinweis & WKO-Standesregeln
Die energetischen Anwendungen, Kurse und Seminare dienen der Entspannung, Bewusstseinsbildung sowie der Harmonisierung der feinstofflichen Energiefelder. Sie stellen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzen keinesfalls den Gang zum Arzt. Es werden keine Heilversprechen abgegeben.
6. Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten gilt das österreichische Recht. Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in St. Pölten vereinbart.